AGB
1) Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der Kuzawinski, Teschke GbR (nachfolgend “Vermieter”), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2
Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.3
Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
2.1
Die Darstellung der Mietsachen und Preise auf der Website ist kein verbindliches Vertragsangebot. Mit dem Absenden des Anfrageformulars übermittelt der Mieter lediglich eine unverbindliche Anfrage für den gewünschten Termin und Leistungsumfang.
2.2
Eine Anfrage kann über das auf der Website bereitgestellte Formular, per E-Mail oder telefonisch gestellt werden.
2.3
Auf Grundlage der Anfrage kann der Vermieter dem Mieter ein individuelles, verbindliches Angebot in Textform, insbesondere per E-Mail, übersenden. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter innerhalb der im Angebot genannten Frist die dort verlangte Zahlung vollständig leistet.
2.4
Der Vermieter stellt dem Mieter das Angebot, diese AGB und die Widerrufsbelehrung vor der Zahlung in speicherbarer Form zur Verfügung.
2.5
Der Vertragstext wird nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter in Textform (z. B. E-Mail oder PDF) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes erfolgt nicht.
2.6
Vor dem Absenden des Anfrageformulars kann der Mieter mögliche Eingabefehler erkennen und seine Angaben über die üblichen Tastatur-, Maus- und Touchfunktionen berichtigen.
2.7
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
2.8
Die Vertragsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist und Nachrichten des Vermieters empfangen werden können. Beim Einsatz von Spam-Filtern hat der Mieter insbesondere sicherzustellen, dass E-Mails des Vermieters und der von ihm mit der Vertragsabwicklung beauftragten Dienstleister zugestellt werden können.
3) Stornierung
Bis zu 2 Wochen vor dem Mietdatum kann der Mieter den Vertrag kostenlos stornieren. In diesem Fall erstattet der Vermieter alle vom Mieter geleisteten Zahlungen innerhalb von sieben Kalendertagen an den Mieter zurück. Für die Rückzahlung kann der Vermieter die gleichen Zahlungsmittel verwenden, welche der Mieter für die Zahlungen verwendet hat. Das Widerrufsrecht gemäß Ziffer 5 bleibt unberührt.
4) Terminänderung
4.1 Kostenlos
Der Mieter kann das Mietdatum bis 1 Woche vor dem ursprünglich vereinbarten Mietdatum kostenlos verschieben. Voraussetzung ist, dass der Vermieter am gewünschten neuen Datum ausreichend Material zur Verfügung hat.
4.2 Kostenpflichtig
Der Mieter kann innerhalb 1 Woche vor dem Mietdatum das Mietdatum kostenpflichtig verschieben.
Voraussetzungen:
- Der Vermieter hat am gewünschten neuen Datum ausreichend Material zur Verfügung.
- Die Pakete wurden vom Mieter nicht geöffnet.
Der Vermieter erhebt bei einer solchen kurzfristigen Terminänderung eine Gebühr von 50 € zur Deckung der zusätzlichen Versandkosten. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder wesentlich geringere zusätzliche Versandkosten entstanden sind.
5) Widerrufsrecht
5.1
Verbrauchern steht grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu.
5.2
Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem individuellen Angebot einschließlich des Muster-Widerrufsformulars beigefügt wird.
6) Überlassung der Mietsache
6.1
Die Überlassung der Mietsache erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift. Dabei ist die im individuellen Angebot angegebene Lieferanschrift maßgeblich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.2
Sendet das Transportunternehmen die versandte Mietsache an den Vermieter zurück, da eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Mieter sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
6.3
Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.
7) Miete und Zahlungsbedingungen
7.1
Die auf der Website des Vermieters angegebenen Preise sind Gesamtpreise. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da der Vermieter Kleinunternehmer im Sinne des UStG ist. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden auf der Website des Vermieters gesondert angegeben.
7.2
Die Miete umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung und Instandsetzung.
7.3
Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Mietsache, bzw. zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind.
7.4
Die Miete wird wie folgt abgerechnet:
- Die Miete ist für die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten wählen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten sind zusammen mit der Miete zu entrichten.
8) Kaution
8.1
Zur Sicherung seiner Ansprüche behält der Vermieter sich vor, vom Mieter eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) zu verlangen, deren konkrete Höhe dem Mieter im individuellen Angebot mitgeteilt wird. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus in gleicher Weise wie die Miete zu entrichten.
8.2
Gibt der Mieter die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und mit allem Zubehör zurück, so zahlt der Vermieter die vom Mieter gezahlte Kaution innerhalb von sieben Kalendertagen an den Mieter zurück. Für die Rückzahlung der Kaution kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter für die Zahlung der Kaution verwendet hat.
8.3
Gibt der Mieter die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück oder ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, so behält der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Der Vermieter behält sich die Geltendmachung eines höheren Schadens vor, sofern die Kaution nicht zur Deckung des Schadens ausreicht.
9) Gebrauch der Mietsache, Gebrauchsüberlassung an Dritte
9.1
Die Mietsache darf durch den Mieter und die Teilnehmer der vereinbarten Veranstaltung zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.
9.2
Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Mietsache weiterzuvermieten oder sonst entgeltlich an Dritte zu überlassen.
10) Obliegenheiten des Mieters
Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. Der Mieter hat die Teilnehmer der Veranstaltung in die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise einzuweisen.
11) Änderungen an der Mietsache
11.1
Der Vermieter ist berechtigt, Änderungen an der Mietsache vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Maßnahmen zur Verbesserung dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht beeinträchtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter über entsprechende Maßnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Maßnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.
11.2
Änderungen und Anbauten an der Mietsache durch den Mieter bedürfen der vorhergehenden Zustimmung des Vermieters. Dies gilt insbesondere für Anbauten oder Einbauten sowie die Verbindung der Mietsache mit anderen Gegenständen. Bei Rückgabe der Mietsache stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den ursprünglichen Zustand wieder her.
12) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei Mängeln
12.1
Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache für die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuführen. Die entsprechenden Maßnahmen werden in regelmäßigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von Mängeln, Störungen oder Schäden durchgeführt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zu der Mietsache zu gewähren.
12.2
Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich anzuzeigen.
12.3
Die Behebung von Mängeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur der Mietsache. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzuräumen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter die Mietsache oder einzelne Komponenten der Mietsache zum Zwecke der Mängelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.
12.4
Eine Kündigung des Mieters gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der Mängelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unmöglich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert wird, wenn begründete Zweifel bezüglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gründen eine Unzumutbarkeit für den Mieter gegeben ist.
12.5
Die Rechte des Mieters wegen Mängeln sind nur insoweit ausgeschlossen, als eine ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommene Änderung den Mangel verursacht oder seine Analyse oder Beseitigung tatsächlich erschwert hat. Die Rechte des Mieters wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Mieter zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
13) Haftung
13.1
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters nach § 536a Abs. 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
13.2
Im Übrigen haftet der Vermieter dem Mieter aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
13.2.1
Der Vermieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.2.2
Verletzt der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.
13.2.3
Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
13.2.4
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Vermieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
14) Vertragslaufzeit, Beendigung des Mietverhältnisses
14.1
Das Mietverhältnis wird befristet geschlossen und endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Die Mietdauer wird dem Mieter im individuellen Angebot mitgeteilt.
14.2
Die vergütungspflichtige Mietdauer beginnt mit dem vereinbarten Mietdatum. Eine frühere Lieferung zur Vorbereitung verlängert die vergütungspflichtige Mietdauer nicht.
14.3
Das Recht des Mieters zur außerordentlichen Kündigung gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs sowie das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14.4
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail).
15) Rückgabe der Mietsache
15.1
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter die Mietsache in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben. Normale Gebrauchsspuren und vertragsgemäße Abnutzung stellen keinen Schaden dar.
15.2
Der Mieter hat die Kosten für die Wiederherstellung bei von ihm zu vertretenden Schäden oder Mängeln an der Mietsache zu ersetzen.
Folgende Beträge gelten bei Verlust oder irreparabler Beschädigung als Obergrenze des je Gegenstand zu ersetzenden Schadens:
| Gegenstand | Ersatzkosten |
|---|---|
| Bogen | 90 € |
| Schutzmaske | 35 € |
| Pfeil | 12 € |
| Sehne | 8 € |
| Armschoner | 10 € |
| Hindernis | 15 € |
| Pumpe inkl. Akku | 250 € |
Maßgeblich ist der tatsächlich entstandene Schaden unter Berücksichtigung von Alter, Zustand und gewöhnlicher Abnutzung. Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Für nicht aufgeführte Gegenstände kann der Vermieter nur den konkret nachgewiesenen Schaden verlangen.
15.3
Der Vermieter trägt die Kosten für den Rücktransport der Mietsache.
15.4
Der Mieter gibt die Mietsache am nächsten Werktag nach dem gebuchten Datum zur Rücksendung in einem vom Vermieter bestimmten Paketshop ab. Der Vermieter stellt dafür ein Rücksende-Etikett in Papierform oder digital per E-Mail zur Verfügung.
15.5
Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung eine zeitanteilige Nutzungsentschädigung auf Grundlage des vereinbarten Mietzinses verlangen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden, konkret nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten, soweit der Mieter die verspätete Rückgabe zu vertreten hat; die Nutzungsentschädigung wird auf diesen Schaden angerechnet.
16) Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.